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Die englische "Private Company Limited by Shares" verzeichnet im
Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH hierzulande
bemerkenswerten Zulauf. Sie kann innerhalb von wenigen Tagen fur
ein paar Pfund gegrundet und anschliessend ihren Verwaltungssitz
ganzlich hierher verlegen. Man vergisst in der Euphorie gerne, dass
die "Limited" einer uns fremden Rechtsordnung verhaftet bleibt. So
muss sie in jedem Fall nach englischem Recht und in englischer
Sprache Rechnung legen und bilanzieren - unabhangig von ihrem Sitz.
Das Buch hilft, in den meisten Fallen die Schwelle zur englischen
Rechnungslegung zu uberwinden und leitet dazu an, in
standardisierten Fallen die englischen Vorschriften uber die
Rechnungslegung eigenstandig zu erfullen. Dazu verwendet der Autor
zahlreiche Muster, die in Kombination mit den leicht verstandlichen
Erlauterungen in vielen Fallen bares Geld sparen konnen
Es gibt in Deutschland angeblich uber 40.000 "Limiteds" - so eine
Schatzung des DIHT. Genaue Zahlen hat niemand, aber sicher ist,
dass die englische "Private Company Limited by Shares" im Anschluss
an die jungere Rechtsprechung des EuGH hierzulande bemerkenswerten
Zulauf hat. Sie kann innerhalb von wenigen Tagen fur ein paar Pfund
gegrundet werden, ausser einer Briefkastenadresse in England ist
nichts weiter erforderlich, der gesamte Geschaftsverkehr kann in
Deutschland abgewickelt werden, ja, die "Limited" kann sogar ihren
Sitz ganzlich hierher verlegen. Man vergisst in der Euphorie gerne,
dass die "Limited" einer uns fremden Rechtsordnung verhaftet ist -
und bleibt. So muss sie in jedem Fall u.a. nach englischem Recht
und in englischer Sprache bilanzieren - unabhangig von ihrem
Geschaftszweck und ihrem Sitz. Wer dafur einen englischen
Steuerberater einsetzt, hat den Vorteil der niedrigen
Grundungskosten schon sehr schnell verspielt. Wer nicht bilanziert
und die Bilanzen beim englischen Register einreicht, verwirkt
automatisch hohe Strafen. Das englische Recht ist hier wesentlich
stringenter als das deutsche. Das Buch hilft, in den meisten Fallen
der einfachen "Limited im Auslandseinsatz" die Schwelle zum
englischen Bilanzrecht zu uberwinden und leitet dazu an, in
standardisierten Fallen die Bilanzen eigenstandig zu erstellen.
Dazu verwendet der Autor neben einer verstandlichen Sprache
zahlreiche Muster und Beispiele, die in Kombination mit den leicht
verstandlichen Erlauterungen in vielen Fallen bares Geld sparen
konnen. Der Autor ist englischer Steuerberater mit langer
Berufspraxi
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